15.11.2024
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Amtsgericht Berlin-Mitte Urteil04.11.2004

Unfall wegen Handybenutzung: Fahrer verliert Versi­che­rungs­schutzVollkas­ko­ver­si­cherung muss nicht zahlen

Das Telefonieren ohne Freispre­chein­richtung im Auto kann teuer werden. Ein Fahrer, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und einen Unfall verursacht, verliert den Versi­che­rungs­schutz. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall durchfuhr ein Autofahrer eine Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit. Dabei lenkte er das Auto nur mit einer Hand. Mit der anderen Hand hielt er sein Handy. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Von seiner Vollkaskoversicherung verlangte er 4830,- EUR Schadensersatz. Diese verweigerte dem Fahrer die Erstattung des Schadens.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Lenken eines Fahrzeugs mit einer Hand im Kurvenbereich sei grob fehlerhaft, so das Gericht. Ferner sei das Telefonieren mit dem Handy bei hoher Geschwindigkeit grob fahrlässig. Die Fahrweise sei in besonderem Maße leichtsinnig und rücksichtslos gewesen.

Kein Versi­che­rungs­schutz

Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage des Fahrers gegen die Versicherung ab. Der Fahrer genieße keinen Versi­che­rungs­schutz für diesen Unfall.

Quelle: ra-online (pt)

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