21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 2331

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Urteil17.01.2006Amtsgericht Berlin-Köpenick3 C 262/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2006, 145Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 145
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Amtsgericht Berlin-Köpenick Urteil17.01.2006

Bei Straßenlärm und wackelnden Wänden kann die Miete gemindert werden8 % Mietminderung

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat eine viel beachtete Entscheidung getroffen. Danach kann die Miete um insgesamt 8 % gemindert werden, wenn der Mieter wegen der Änderung der Verkehrs­si­tuation plötzlich mit Straßenlärm und Erschütterungen seiner Wohnung leben muss. Eigentlich hat ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Verkehrs­si­tuation unverändert bleibt.

Was war geschehen? Die Mieterin hatte ihre Wohnung in einem Haus, das sich in einer Sackgasse befand. Die Stadt änderte allerdings die Verkehrsführung und öffnete die Sackgasse. Der plötzliche Durch­gangs­verkehr führte wegen der besonderen Straße­n­o­ber­fläche (Pflaster) zu verstärktem Lärm. Wegen der schlechten Straßen­be­schaf­fenheit schien dem Gericht auch das Entstehen von Rissen am Haus durch verstärkten Verkehrsfluss plausibel. Es sei auch eine Erschüt­te­rungs­be­läs­tigung anzunehmen.

Das Gericht hielt eine Mietminderung von 8 % für angemessen. Zwar sei eine Änderung des Verkehrsflusses vom Mieter grundsätzlich hinzunehmen und ein Anspruch auf Beibehaltung der Verkehrs­si­tuation bestünde nicht. Hier würde es sich wegen der Pflasterung allerdings um einen besonderen Fall handeln.

Quelle: ra-online

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