03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 26635

Drucken
Urteil26.10.2017Amtsgericht Bautzen42 Ds 610 Js 411/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2018, 90Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 90
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bautzen Urteil26.10.2017

Verwertbarkeit der Ergebnisse eines Lügen­de­tek­tortests im Strafverfahren zu Gunsten des Angeklagten zulässigErgebnisse sind lediglich als Indizi­en­tat­sachen verwertbar

Die Ergebnisse eines Lügen­de­tek­tor­testes im Rahmen eines Strafverfahrens sind unter Beachtung einiger Voraussetzungen zu Gunsten des Angeklagten zulässig. Die Ergebnisse sind aber nur als Indizi­en­tat­sachen verwertbar. Dies hat das Amtsgericht Bautzen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 44-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Ihm wurde von der neunjährigen Stieftochter seines Bruders vorgeworfen an einem Abend im November 2013 ihre unbekleidete Vagina berührt zu haben. Zudem solle er versucht haben, ihre Hand an seinen erigierten Penis zu führen. Der Angeklagte stritt die Tat ab. Das Amtsgericht Bautzen ordnete unter anderem ein Polygrafentest (sogenannter Lügen­de­tek­tortest) an.

Keine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern

Das Amtsgericht Bautzen sprach den Angeklagten aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern frei. Es hatte erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe des Mädchens. Die Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten seien zudem durch das Ergebnis des Polygra­fen­testes bestätigt und vertieft worden.

Zulässigkeit der Verwertung der Ergebnisse eines Polygra­fen­testes

Nach Auffassung des Amtsgerichts dürfen die Ergebnisse eines Polygra­fen­testes als Indizi­en­tat­sachen verwertet werden, wenn: - der Test freiwillig erfolgt

- er in einem geordneten gerichtlichen oder staats­an­walt­schaft­lichen Verfahren nach erklärter Freiwilligkeit angeordnet wird

- die Begutachtung durch einen hierfür zertifizierten Sachver­ständigen unter Labor­be­din­gungen mittels mindestens vier gemessenen Parametern (relative Blutdruck­schwan­kungen, Atmung, elektrischer Hautwiderstand, vasomotorische Aktivität) erfolgt

- der Polygrafentest die Tatfrage an sich betrifft

- das Ergebnis lediglich zur Entlastung des Angeklagten allein oder neben anderen Tatsachen verwertet wird

Quelle: Amtsgericht Bautzen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26635

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI