23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 24950

Drucken
Urteil27.09.2016Amtsgericht Augsburg72 C 2081/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2017, 319Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 319
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Augsburg Urteil27.09.2016

Recht zur Mietminderung von 10 % aufgrund Lärms durch im Dachgeschoss lebende MarderMietmangel aufgrund erheblicher Störung der Nachtruhe

Kommt es aufgrund von im Dachgeschoss lebenden Mardern zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass im über der Wohnung liegenden Dachgeschoss Marder hausten und von diesen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr erheblicher Lärm in Form von Schreien und Kratzen ausging. Der Dachboden war mit einem Fehlboden versehen, so dass die Geräusche in der Wohnung deutlich wahrnehmbar waren. Der Vermieter akzeptierte die Mietminderung nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Kein Anspruch auf rückständige Miete

Das Amtsgericht Augsburg entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete zu, da die Mieterin zu Recht ihre Miete in Höhe von 10 % habe mindern dürfen.

Lärm durch Marder berechtigt zur Mietminderung

Die Geräusche von den im Dachgeschoss hausenden Mardern beeinträchtigen nach Ansicht des Amtsgerichts den vertragsgemäßen Gebrauch der unter dem Dachgeschoss gelegenen Wohnung der Mieterin durch Beein­träch­tigung der notwendigen Nachtruhe erheblich. Diese Geräusche seien nicht vergleichbar mit gelegentlichen Tiergeräuschen von außerhalb des Hauses oder mit Verkehrs­ge­räuschen, da sie wegen des Fehlbodens deutlich wahrzunehmen gewesen seien.

Quelle: Amtsgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI