18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 32243

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Amtsgericht Ansbach Urteil01.04.2022

Reederei durfte Paar wegen unvollständiger Impfung von Kreuzfahrt ausschließenAnspruch auf Erstattung des Reisepreises

Das Amtsgericht Ansbach hatte sich im April diese Jahres mit der Klage einer Frau zu beschäftigen, der der Zugang zu einem Kreuz­fahrt­schiff wegen fehlender Impfung verweigert wurde, weshalb sie den Reisepreis und die Kosten für eine Übernachtung am Hafen in Höhe von insgesamt 1.915,86 € von der Reederei zurückforderte.

Anfang September 2021 buchte eine Frau aus dem westlichen Landkreis für sich und ihren Mann bei einer amerikanischen Kreuz­fahrt­ge­sell­schaft eine Kreuzfahrt. Als das Paar Anfang Oktober die Reise antreten wollte, wurde ihnen der Zugang zum Schiff verweigert, da sie keinen vollständigen Impfschutz durch zwei Impfungen nachweisen konnten. Das Ehepaar war im März 2021 an Corona erkrankt gewesen und hat sich nach der damals gültigen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts noch einmal vor der geplanten Einschiffung impfen lassen.

Reederei hat auf Erfordernis eines vollständigen Impfschutzes hingewiesen

Das AG Ansbach hat die Klage abgewiesen. Die Reederei hatte nach den gerichtlichen Feststellungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig geimpfte Gäste an Bord lässt, die zweimal mit einem Impfstoff des gleichen Herstellers geimpft sind. Dieser Hinweis fand sich sowohl bei der Buchung, als auch auf einer zusätzlichen Infor­ma­ti­o­nsseite der Reederei auf deren Homepage.

RKI-Empfehlung nicht unbedingt relevant

Nachdem es sich bei der Reederei um einen international tätigen Konzern mit Hauptsitz in Vereinigten Staaten handelt, konnte sich das Ehepaar auch nicht darauf verlassen, dass diese den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgen würde. Außerdem war im September 2021 bereits bekannt, dass die meisten Impfstoffe für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfdosen benötigen. Nachdem die Klägerin ihre zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig

Quelle: Amtsgericht Ansbach, ra-online (pm/ab)

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