Dokument-Nr. 32243
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Ansbach Urteil01.04.2022
Reederei durfte Paar wegen unvollständiger Impfung von Kreuzfahrt ausschließenAnspruch auf Erstattung des Reisepreises
Das Amtsgericht Ansbach hatte sich im April diese Jahres mit der Klage einer Frau zu beschäftigen, der der Zugang zu einem Kreuzfahrtschiff wegen fehlender Impfung verweigert wurde, weshalb sie den Reisepreis und die Kosten für eine Übernachtung am Hafen in Höhe von insgesamt 1.915,86 € von der Reederei zurückforderte.
Anfang September 2021 buchte eine Frau aus dem westlichen Landkreis für sich und ihren Mann bei einer amerikanischen Kreuzfahrtgesellschaft eine Kreuzfahrt. Als das Paar Anfang Oktober die Reise antreten wollte, wurde ihnen der Zugang zum Schiff verweigert, da sie keinen vollständigen Impfschutz durch zwei Impfungen nachweisen konnten. Das Ehepaar war im März 2021 an Corona erkrankt gewesen und hat sich nach der damals gültigen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts noch einmal vor der geplanten Einschiffung impfen lassen.
Reederei hat auf Erfordernis eines vollständigen Impfschutzes hingewiesen
Das AG Ansbach hat die Klage abgewiesen. Die Reederei hatte nach den gerichtlichen Feststellungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig geimpfte Gäste an Bord lässt, die zweimal mit einem Impfstoff des gleichen Herstellers geimpft sind. Dieser Hinweis fand sich sowohl bei der Buchung, als auch auf einer zusätzlichen Informationsseite der Reederei auf deren Homepage.
RKI-Empfehlung nicht unbedingt relevant
Nachdem es sich bei der Reederei um einen international tätigen Konzern mit Hauptsitz in Vereinigten Staaten handelt, konnte sich das Ehepaar auch nicht darauf verlassen, dass diese den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgen würde. Außerdem war im September 2021 bereits bekannt, dass die meisten Impfstoffe für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfdosen benötigen. Nachdem die Klägerin ihre zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2022
Quelle: Amtsgericht Ansbach, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32243
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.