15.11.2024
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Dokument-Nr. 1364

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Beschluss29.11.2005Verwaltungsgericht Köln11 L 1879/05
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss29.11.2005

Keine Ausnahme für Beate Uhse New Medi@ GmbHAus für 0190er-Rufnummern zum Jahresende

Die Bundes­netz­agentur (früher: Regulie­rungs­behörde für Telekom­mu­ni­kation und Post) ist nicht verpflichtet, die Zuteilung von Rufnummern aus der "Rufnummerngasse" 0190 über den 31. Dezember 2005 hinaus zu verlängern. Das hat das Verwal­tungs­gericht Köln mit einem bekannt gegebenen Beschluss entschieden.

Einen Eilantrag der Beate Uhse New Medi@ GmbH lehnte das Gericht ab.

In den vorläufigen Zutei­lungs­regeln, die für die 0190er-Rufnummern seit 1997 gelten, war von Anfang an eine Befristung der Zuteilung von Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31. Dezember 2003 ist später noch einmal auf den 31. Dezember 2005 verlängert worden. Die Bundes­netz­agentur hat nach Durchführung einer Anhörung in der Mitte dieses Jahres keine weitere Verlängerung der 0190er-Rufnummern ausgesprochen und stattdessen lediglich die Einspielung einer Bandansage mit Verweis auf Ersatz-0900er-Rufnummern zugelassen .

Die Antragstellerin ist Inhaberin von Rufnummern aus der Gasse 0190. Sie verlangt eine vorläufige Verlängerung der Zuteilung ihrer Rufnummern, da ihrer Ansicht nach die Rufnummerngasse 0900 noch keine gleichwertige Alternative darstelle und die Bundes­netz­agentur das ihr zustehende Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt habe. Diesen Antrag hat das Verwal­tungs­gericht Köln abgelehnt. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Zuteilung, entschieden die Richter. Die Befristung der Nummern­zu­teilung sei seit Jahren bekannt gewesen. Durch die Vergabe der neuen Rufnummern und die übergangsweise Zulassung von Bandansagen würden die Interessen der Antragstellerin ausreichend berücksichtigt. Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht in Münster einlegen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 29.11.2005

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