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Dokument-Nr. 5610

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Beschluss13.02.2008Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein2 KN 3/06
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss13.02.2008

Abfallgebühren: 40 % Erhöhung ist rechtmäßigEhepaar scheitert mit Klage gegen Erhöhung der Abfallgebühren in Neumünster

Mit einem Normen­kon­trol­lantrag haben sich zwei Ehepaare aus Neumünster bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberver­wal­tungs­gericht in Schleswig gegen die Gültigkeit der Nachtrags­satzung der Stadt Neumünster hinsichtlich der Abfallgebühren für die "Graue Tonne" gewandt. Sie halten die Erhöhung der Gebühren um ca. 40 % für die Jahre 2006 – 2008 nicht für gerechtfertigt und beanstanden die Erfor­der­lichkeit mehrerer Kosten­po­si­tionen.

Das Oberver­wal­tungs­gericht ist den Argumenten der Antragsteller nicht gefolgt und hat den Antrag abgelehnt.

Die den Gebühren zugrunde liegende Kalkulation sei rechtlich nicht zu beanstanden. Auch müsse für die Entsorgung der "Blauen Tonne", die wahlweise für Papier und Karton in Anspruch genommen werden kann, keine Extra-Gebühr erhoben werden. Vielmehr dürften die dafür entstehenden Kosten in die Gebühr für sonstigen Abfall einbezogen werden. Die Gebühren für die Entsorgung der "Grünen Tonne" ist nicht Streit­ge­genstand gewesen.

Auf diese Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht gewartet, weil dort noch ca. 1.300 Klagen von Neumünsteraner Bürgern anhängig sind, die sich gegen die Gebüh­ren­be­scheide wehren und für die das Normen­kon­troll­ver­fahren die Funktion einer Musterklage hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein vom 14.02.2008

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