14.11.2024
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Dokument-Nr. 422

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Entscheidung15.04.2005Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz3 A 10278/05.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Entscheidung15.04.2005

Unerlaubte "'Hilfe" bei Steue­r­er­klä­rungen - OVG entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst

Ein Finanzbeamter, der für dritte Personen Einkom­men­steu­e­r­er­klä­rungen unrichtig abgibt, kann für den öffentlichen Dienst untragbar sein und ist dann aus dem Dienst zu entfernen. So entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 1948 geborene Finanzbeamte hatte jahrelang in über 100 Fällen steuer­pflichtigen Bürgern "geholfen", um ihnen mit Hilfe seiner internen Kenntnisse ungerecht­fertigte steuer­liche Vorteile zukommen zu lassen. Dafür hatte er Entgelte angenommen. Im Straf­verfahren wurde er wegen Steuer­hin­ter­ziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im anschließenden Dis­zi­pli­na­r­ver­fahren entfernte das Verwal­tungs­gericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberver­wal­tungs­gericht erfolglos.

Wer sich in dieser Weise gezielt gegen seinen Dienstherrn stelle, verliere endgültig dessen Vertrauen und das der Allgemeinheit, betonten die Richter. Die Dienst­pflicht­ver­letzung wiege deshalb besonders schwer, weil der Mann für seine Tätigkeiten Entgelte angenommen und sein Wissen als Finanzbeamter rechtswidrig und zum Nachteil des Fiskus ausgenutzt habe. Dadurch habe er dem Ansehen des Landes einen schweren Schaden zugefügt. Das gezeigte Verhalten mache den Beamten für das weitere Verbleiben in der Steuer­ver­waltung schlichtweg untragbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 23/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.04.2005

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