24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 422

Drucken
Entscheidung15.04.2005Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz3 A 10278/05.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Entscheidung15.04.2005

Unerlaubte "'Hilfe" bei Steue­r­er­klä­rungen - OVG entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst

Ein Finanzbeamter, der für dritte Personen Einkom­men­steu­e­r­er­klä­rungen unrichtig abgibt, kann für den öffentlichen Dienst untragbar sein und ist dann aus dem Dienst zu entfernen. So entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 1948 geborene Finanzbeamte hatte jahrelang in über 100 Fällen steuer­pflichtigen Bürgern "geholfen", um ihnen mit Hilfe seiner internen Kenntnisse ungerecht­fertigte steuer­liche Vorteile zukommen zu lassen. Dafür hatte er Entgelte angenommen. Im Straf­verfahren wurde er wegen Steuer­hin­ter­ziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im anschließenden Dis­zi­pli­na­r­ver­fahren entfernte das Verwal­tungs­gericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberver­wal­tungs­gericht erfolglos.

Wer sich in dieser Weise gezielt gegen seinen Dienstherrn stelle, verliere endgültig dessen Vertrauen und das der Allgemeinheit, betonten die Richter. Die Dienst­pflicht­ver­letzung wiege deshalb besonders schwer, weil der Mann für seine Tätigkeiten Entgelte angenommen und sein Wissen als Finanzbeamter rechtswidrig und zum Nachteil des Fiskus ausgenutzt habe. Dadurch habe er dem Ansehen des Landes einen schweren Schaden zugefügt. Das gezeigte Verhalten mache den Beamten für das weitere Verbleiben in der Steuer­ver­waltung schlichtweg untragbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 23/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.04.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI