Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Entscheidung
Grrünpfeil ist wie Stoppschild zu betrachten
Ist das Rechtsabbiegen an einer Ampelkreuzung durch einen "Grünpfeil" erlaubt, so begeht eine Autofahrerin dennoch einen Rotlichtverstoß, wenn sie abbiegt, ohne an der Haltelinie zu stoppen, um den Querverkehr zu beobachten, entschied das OLG Schleswig-Holstein.
Ein Grünpfeil ist wie ein Stoppschild zu behandeln. Im Fall fuhr die Autofahrerin ihrem Vordermann, der sich vorschriftsmäßig verhielt, direkt hinterher, ohne noch einmal anzuhalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2005
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online