18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 177

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ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Entscheidung

Grrünpfeil ist wie Stoppschild zu betrachten

Ist das Rechtsabbiegen an einer Ampelkreuzung durch einen "Grünpfeil" erlaubt, so begeht eine Autofahrerin dennoch einen Rotlichtverstoß, wenn sie abbiegt, ohne an der Haltelinie zu stoppen, um den Querverkehr zu beobachten, entschied das OLG Schleswig-Holstein.

Ein Grünpfeil ist wie ein Stoppschild zu behandeln. Im Fall fuhr die Autofahrerin ihrem Vordermann, der sich vorschriftsmäßig verhielt, direkt hinterher, ohne noch einmal anzuhalten.

Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online

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