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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 35317

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Landgericht Göttingen Urteil14.08.2025

Schwerste Geburtsschäden aufgrund grober Behand­lungs­fehler bei Geburt rechtfertigen eine Million Euro SchmerzensgeldMehrere grobe Behand­lungs­fehler führen zu schwersten körperlichen und geistigen Beein­träch­ti­gungen

Die Arzthaf­tungs­kammer des Landgerichts Göttingen hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Dies ist die höchste Schmer­zens­geldsumme, die das Landgericht Göttingen bisher jemals ausgeurteilt hat.

Die Kammer hat in dem Verfahren festgestellt, dass dem medizinischen Personal der Beklagten - einer Kranken­h­aus­ge­sell­schaft - bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind.

Mehrere grobe Behand­lungs­fehler bei der Geburt

Unter anderem hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkai­ser­schnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen. Nach der Geburt sei die neugeborene Klägerin zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden. Darüber hinaus sei es versäumt worden, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neona­to­lo­gischen Notdienst der Univer­si­täts­medizin Göttingen anzufordern.

Schwerste körperliche und geistige Beein­träch­ti­gungen

Nach den Feststellungen leidet die Klägerin aufgrund dieser Behand­lungs­fehler an schwersten körperlichen und geistigen Beein­träch­ti­gungen. Sie sei weder in der Lage zu sprechen noch eigenständig zu essen und bedürfe einer ununter­bro­chenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen.

Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses ist inzwischen geschlossen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Göttingen, ra-online (pm/pt)

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