14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 279

Drucken
Entscheidung09.03.2005BundesverwaltungsgerichtBVerwG 6 C 11.04
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Entscheidung09.03.2005

Der Betrieb eines "Internet-Cafés" kann eine Spiel­ha­l­le­n­er­laubnis erfordern

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass für den Betrieb eines "Internet-Cafés" eine gewer­be­rechtliche Spiel­ha­l­le­n­er­laubnis erforderlich sein kann. Eine derartige Erlaubnis braucht derjenige, der eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder Spielen mit Gewinn­mög­lichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unter­hal­tungs­spielen ohne Gewinn­mög­lichkeit dient. In dem in Berlin gelegenen Betrieb der Kläger wurden dem Publikum gegen Entgelt Computer zur Verfügung gestellt, die zu Internet-Recherchen und zur Kommunikation sowie zum Spielen genutzt werden konnten.

Derartige multi­funk­tionale Geräte können im Sinne der Gewerbeordnung Unter­hal­tungs­spiele ohne Gewinn­mög­lich­keiten sein. Die 1960 erfolgte Einführung einer Erlaub­nis­pflicht für den Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens diente nicht zuletzt den Belangen des Jugendschutzes. Diesen Schutzzweck verfolgt der Gesetzgeber weiterhin, wie das Jugend­schutz­gesetz mit dem darin enthaltenen Verbot des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen zeigt. Er erfordert immer dann die Durchführung eines Erlaub­nis­ver­fahrens, wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist. So verhielt es sich nach den bindenden Feststellungen des Oberver­wal­tungs­ge­richts in dem entschiedenen Fall.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2005 des BVerwG vom 10.03.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung279

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI