21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13900

Drucken
Urteil27.02.1980Amtsgericht Köln211 (154) C 3195/79
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1982, 226Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1982, Seite: 226
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil27.02.1980

10 % Mietminderung bei rostigem LeitungswasserMietmangel

Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil rostiges Wasser aus der Hauswas­ser­leitung kam.

Das Amtsgericht Köln urteilte, dass rostiges Leitungswasser einen Mietmangel darstellt. Dieser Mietmangel würde eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/WM 82, 226/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13900

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI